Praktikumsordnung GP II
Das "Physikalische Grundpraktikum II (GP II)" ist eine Fortsetzung des Grundpraktikum I in den Räumen des „Physikalischen Fortgeschrittenenpraktikums (FP)". Die wichtigsten Änderungen bzw. Festlegungen des GP II sind hier aufgezeigt.
Protokoll:
die Gliederung ist leicht geändert zum GP I:
- Aufgabenstellung
- Theoretische Grundlagen
Alle für den Versuch wesentlichen Grundlagen und Formeln sind darzustellen; ca. 2-3 Seiten je nach Versuch. - Messapparatur und Versuchsdurchführung
Vorgehensweise, Schaltpläne, Strahlenverläufe, Versuchsdaten, verwendete Geräte, spezielle Änderungen und Hinweise zum Versuch, u.ä.. - Messergebnisse
Darstellung der Messergebnisse, mit genauer Tabellenüberschrift und Bildunterschrift, Diagramme usw., sowie notwendigen Kommentaren, Fehlerrechnung. - Diskussion
Diskussion der Messergebnisse, Diagramme, Fehlerquellen usw. aus physikalischer Sicht, Vergleich mit Literatur und theoretischen Werten, u.a.. - Zusammenfassung
max. 1/2 Seite, wichtige Ergebnisse, Vorschläge. - Literaturverzeichnis
Numerierung entsprechend der Zitate im Text.
Versuche und Bewertung:
Die Anzahl der Versuche ergibt sich aus der möglichen Versuchstagezahl minus 2 (Belehrung, Reserve). Bei Verhinderung zum Versuchstag ist mit dem Praktikumsleiter ein neuer Termin zur Durchführung des/eines Versuches zu vereinbaren. Ärztliche Bescheinigungen u.ä. sind vorzulegen.
- Antestat + Versuchsdurchführung Note A (2/3 Wichtung)
Wird die Versuchsvorbereitung im Antestat mit „Ungenügend = 5“ festgestellt oder ein Versuch abgebrochen, muss der/ein Versuch zu einem neuen Termin durchgeführt werden. Es gibt ein weiteres Antestat mit der Note AW. Note A = (5 + AW)/2 - Protokoll Note B (1/3 Wichtung)
Wenn das Protokoll mit „Ungenügend = 5“ bewertet wird, ist es überarbeitet noch mal vorzulegen und wird wieder bewertet (Note BW). Note B = (5 + BW)/2 - Versuchsnote VN = 0,66 *A + 0,33 * B .
Bei festgestelltem Betrugsversuch (z.B. Protokoll abgeschrieben, Ergebnisse fingiert) wird der Versuch mit 5 bewertet. Es ist ein Versuch zusätzlich durchzuführen. Beide Versuchsnoten gehen in die Endbewertung ein. Bei wiederholtem Betrug werden alle Praktikumsversuche dieses Semesters aberkannt.
Fristen:
- Abgabe des Protokoll: spätestens am zweiten Praktikumstag nach der Versuchsdurchführung.
- Bei mit „Ungenügend = 5“ bewertetem Protokoll ist das überarbeitete Protokoll wiederum spätestens am zweiten Praktikumstag danach vorzulegen.