Praktikumsordnung GP II

Das "Physikalische Grundpraktikum II (GP II)" ist eine Fortsetzung des Grundpraktikum I in den Räumen des „Physikalischen Fortgeschrittenenpraktikums (FP)". Die wichtigsten Änderungen bzw. Festlegungen des GP II sind hier aufgezeigt.

Protokoll:
siehe auch Hinweise auf Seite 2 des Versuchsanleitungsheftes (die Gliederung ist leicht geändert zum GP I )

  1. Aufgabenstellung
  2. Theoretische Grundlagen
    Alle für den Versuch wesentlichen Grundlagen und Formeln sind darzustellen; ca. 2-3 Seiten je nach Versuch.
  3. Meßapparatur und Versuchsdurchführung
    Vorgehensweise, Schaltpläne, Strahlenverläufe, Versuchsdaten, verwendete Geräte, spezielle Änderungen und Hinweise zum Versuch, u.ä..
  4. Meßergebnisse
    Darstellung der Meßergebnisse, mit genauer Tabellenüberschrift und Bildunterschrift, Diagramme usw., sowie notwendigen Kommentaren, Fehlerrechnung.
  5. Diskussion
    Diskussion der Meßergebnisse, Diagramme, Fehlerquellen usw. aus physikalischer Sicht, Vergleich mit Literatur und theoretischen Werten, u.a..
  6. Zusammenfassung
    max. 1/2 Seite, wichtige Ergebnisse, Vorschläge
  7. Literaturverzeichnis
    Numerierung entsprechend dem Zitat im Text

Versuche und Bewertung:
Die Anzahl der Versuche ergibt sich aus der möglichen Versuchstagezahl minus 2 (Belehrung, Reserve). Bei Verhinderung zum Versuchstag ist mit dem Praktikumsleiter ein neuer Termin zur Durchführung des/eines Versuches zu vereinbaren. Ärztliche Bescheinigungen u.ä. sind vorzulegen.

  • Antestat + Versuchsdurchführung Note A (2/3 Wichtung)
    Wird die Versuchsvorbereitung im Antestat mit „Ungenügend = 5“ festgestellt oder ein Versuch abgebrochen, muss der/ein Versuch zu einem neuen Termin durchgeführt werden. Es gibt ein weiteres Antestat mit der Note AW. Note A = (5 + AW)/2

  • Protokoll Note B (1/3 Wichtung)
    Wenn das Protokoll mit „Ungenügend = 5“ bewertet wird, ist es überarbeitet noch mal vorzulegen und wird wieder bewertet (Note BW). Note B = (5 + BW)/2

  • Versuchnote VN = 0,66 *A + 0,33 * B .

Bei festgestelltem Betrugsversuch (z.B. Protokoll abgeschrieben, Ergebnisse fingiert) wird der Versuch mit 5 bewertet. Es ist ein Versuch zusätzlich durchzuführen. Beide Versuchsnoten gehen in die Endbewertung ein. Bei wiederholtem Betrug werden alle Praktikumsversuche dieses Semesters aberkannt

Fristen:
- Abgabe des Protokoll: spätestens am zweiten Praktikumstag nach der Versuchsdurchführung.
- Bei mit „Ungenügend = 5“ bewertetem Protokoll ist das überarbeitete Protokoll wiederum spätestens am zweiten Praktikumstag danach vorzulegen.

Letzte Änderung: 16.09.2024 - Ansprechpartner: Patricia Pfeiffer