Grundpraktikum I



    Das Physikalische Grundpraktikum I umfasst ca. 50 verschiedene Versuche aus den Bereichen Mechanik und Wärmelehre (G16-Räume 156/157/159), Elektrik (G16-Räume 157/159) und Optik (G16-Räume 140/141/142) mit jeweils drei bis sechs Teilaufgaben. Es wird von Physik-, Lehramts- und Ingenieurstudenten (u. a. des Maschinenbaus, der Elektro- und der Energietechnik, der Verfahrenstechnik und der Informatik) im Bachelor-Studium durchlaufen.

    Die Räume des Grundpraktikums zeichnen sich durch moderne Labormöbel, eine sehr gute technische Ausstattung und eine dem Stand der Technik entsprechende Infrastruktur, Sicherheitsausrüstung und Vernetzung aus.

     

    Praktikumsablauf und Durchführung sind in der Praktikumsordnung geregelt.

    Versuche werden in der Regel in Zweiergruppen während eines Zeitraums von 4 Stunden durchgeführt. Ausgehend von den Literaturhinweisen in den Versuchsanleitungen und den unter https://www.physik.ovgu.de/Praktika/Grundpraktikum+I/Theoretische+Grundlagen.html bereitgestellten Handreichungen, ist eine gründliche Vorbereitung auf den Versuch Voraussetzung für ein erfolgreiches Gelingen. Die Versuchsvorbereitung umfasst insbesondere

    • die Erarbeitung der physikalischen Grundlagen des Versuchs und
    • die gründliche Versuchsplanung (Gang der Messung, Tabellen- und Diagrammgestaltung).

    Die Vorbereitung wird zu Beginn des Praktikums mündlich überprüft. Bei ungenügenden Kenntnissen kann keine Zulassung zum Versuch erfolgen.

    Zu jedem Versuch ist ein Protokoll anzufertigen. Die Versuchsprotokolle sind in folgender Weise zu gliedern:

    1. Aufgabenstellung
    2. Theoretische Grundlagen zum Versuch
    3. Versuchsaufbau und Durchführung
    4. Messergebnisse 
    5. Messunsicherheiten
    6. Zusammenfassung und Diskussion
    7. Literatur

    Die erfolgreiche Versuchsdurchführung wird durch Vortestat (Abzeichnung des Messprotokolls durch den Praktikumsbetreuer mit Datum) bestätigt. Es wird erteilt,

    • wenn die geforderten Messergebnisse sowie deren Messabweichungen vollzählig und übersichtlich im Protokoll erfasst sind,
    • die wesentlichen Ergebnisgrößen berechnet wurden und der Arbeitsplatz in einen sauberen und ordentlichen Zustand versetzt wurde (Schaltungen abgebaut, Gefäße entleert und gesäubert, Kleingeräte zurückgebracht).

    Vortestate verlieren nach 2 Praktikumstagen ihre Gültigkeit. Wurde innerhalb dieser Fristen kein Abtestat erteilt, ist dieser oder ein anderer Versuch des gleichen Stoffgebietes zu wiederholen.

    Abtestate finden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem durchgeführten Versuch statt. Auf Basis des testierten Versuchsprotokolls sind die Versuchsergebnisse einschließlich der Messunsicherheiten zu verteidigen und die Kenntnisse über die physikalischen und experimentellen Grundlagen des Versuchs nachzuweisen. Voraussetzungen für die Erteilung des Abtestats sind insbesondere

    • Abschluss des Versuchsprotokolls,
    • Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Ergebnisse,
    • Nachvollziehbarkeit der Auswertung,
    • Übersichtlichkeit der Darstellung der Ergebnisse (Tabellen-, Diagrammgestaltung),
    • Kenntnisse von Grundlagen und Ablauf des Versuchs und seiner Auswertung.

    Erfolgreiche Abtestate werden auf einem Testatschein bestätigt. Kann ein Testat wegen erheblicher Mängel der Versuchsauswertung, des Protokolls oder der Kenntnisse nicht erteilt werden, darf es am folgenden Praktikumstag einmal wiederholt werden. Ist auch das Wiederholungstestat nicht erfolgreich, wird der Versuch endgültig nicht anerkannt und muss wiederholt oder durch einen anderen Versuch des gleichen Stoffgebietes ersetzt werden.

    Telefonnummern:
    Grundpraktikum G16/159 - 52987
    Grundpraktikum G16/157 - 51768
    Grundpraktikum G16/156 - 51769
    Grundpraktikum G16/158 - 52069
    Grundpraktikum G16/141 - 52005
    Grundpraktikum G16/142 - 52112

    Technische Leitung des Physikalischen Grundpraktikums I:
    Dr. rer. nat. Patricia Pfeiffer

    Letzte Änderung: 03.07.2024 - Ansprechpartner: Patricia Pfeiffer